Für alle Waren, die Sie bei Intermarkt24 kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB). Seit dem 27.09.2026 informieren Händler in der EU darüber mit einem einheitlichen EU-Hinweis:
Was bedeutet das für Sie?
- Die gesetzliche Gewährleistung gilt mindestens zwei Jahre ab Lieferung. Sie ist ein gesetzliches Recht und kostet Sie nichts extra.
- Ist eine Ware bei Lieferung mangelhaft (z. B. beschädigt, verdorben oder abweichend von der Beschreibung), können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen – Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels.
- Ist das nicht möglich oder schlägt es fehl, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und erhalten Ihr Geld zurück. Ansprüche auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung, wird vermutet, dass er bereits bei Lieferung vorlag.
Lebensmittel
Maßgeblich ist der Zustand der Ware bei Lieferung. Bitte prüfen Sie Ihre Lieferung nach Erhalt und melden Sie Mängel möglichst zeitnah – so können wir Ihnen schneller helfen.
So gehen Sie vor
- Kontaktieren Sie uns: info@intermarkt24.de oder telefonisch unter +49 3342 347 23 17.
- Nennen Sie Ihre Bestellnummer bzw. senden Sie den Kaufnachweis (Rechnung) und nach Möglichkeit ein Foto des Mangels.
Gewährleistung, Widerruf, Garantie – der Unterschied
- Gesetzliche Gewährleistung – gilt kraft Gesetzes und betrifft Mängel der Ware.
- Widerrufsrecht – ein eigenes Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Details: Widerrufsbelehrung.
- Freiwillige Herstellergarantie (Garantie, GARAN-Label) – gilt zusätzlich zur Gewährleistung, nur wenn sie beim Produkt ausdrücklich angegeben ist.
Weitere Informationen der EU: Your Europe – Garantien und Rückgaben.
